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May 12, 2026

Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB: Was unverheiratete Eltern wissen müssen – und was der BGH für das Wechselmodell jetzt klargestellt hat

Mit Beschluss vom 18. März 2026 hat der Bundesgerichtshof erstmals verbindlich geklärt, wie der Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB zu berechnen ist, wenn nicht verheiratete Eltern ihr Kind im paritätischen Wechselmodell betreuen. Der Beitrag erläutert die Grundlagen des Anspruchs – Basisunterhalt, Verlängerungsunterhalt, Bedarfsberechnung und Halbteilungsgrundsatz – und arbeitet die wesentlichen Folgerungen der Entscheidung für die Praxis heraus.

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